In DIN 18065 werden Begriffe, Messregeln, Hauptmaße und Toleranzen für Treppen im Bauwesen geregelt. Die Festlegungen beziehen sich ausschließlich auf Treppen in und an Gebäuden, sofern nicht abweichende Festlegungen und Anforderungen in Sondervorschriften bestehen.
Din 18065 Treppen Pdf Download
Steigung und Auftritt einzelner Geschosstreppen (1) bzw. Treppenläufe (2) dürfen voneinander abweichen, müssen jedoch innerhalb einer Geschosstreppe (1) bzw. eines Treppenlaufs (2) gleich sein.
Ausnahmen hiervon macht DIN 18065 nur bei Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen. Dort darf das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe bis zu 15 mm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen; die Festsetzung der maximalen Abweichung der Istmaße von 5 mm zwischen Antrittsstufe und folgender Stufe gilt dort ebenfalls nicht.
Mit der Prüfung der Einhaltung der Anforderungen gemäß DIN 18065 wird sichergestellt, dass die grundsätzlichen Treppen betreffenden gesetzlichen Anforderungen in den 16 Landesbauordnungen hinsichtlich der sicheren Begehbarkeit von Treppen im Regelfall der alltäglichen Nutzung ebenso wie der sicheren Benutzung als Teil des Rettungswegs im Brandfall erfüllt werden.
Hier finden Sie alle Einbauanleitungen und Montagevideos zu Treppen, Zubehör sowie allgemeine Montagehinweise. Je nach Treppenausführung haben wir Ihnen die einzelnen Varianten aufgeführt. Neben den reinen Produktanleitungen finden Sie auch allgemeine wissenswerte Informationen wie beispielsweise eine Skizze mit den wichtigsten Treppenbegriffen oder auch die Schrittmaßregel nach DIN 18065.
Damit der Mensch im Freien oder in Gebäuden Höhenunterschiede überwinden kann, werden Rampen, Stufen und Treppen gebaut. Bei mehr als drei Stufen sprechen wirvon Treppen. Die Treppenplanung richtet sich nach den DIN-Normen 18064, 18065 und 4174 sowie den Bauordnungen der Bundesländer. Die hier angegebenen Mindestmaße für Treppen entsprechen DIN 18065. Allerdings sind die Vorschriften der Landesbauordnungen übergeordnet.
Designation standards: DIN 18065:2015-03 Note: WITHDRAWN Publication date standards: 1.3.2015 SKU: NS-579976 The number of pages: 49Approximate weight : 147 g (0.32 lbs) Country: German technical standard Category: Technical standards DIN
1 DIN Gebäudetreppen Begriffe, Messregeln, Hauptmaße Die DIN Gebäudetreppen Begriffe, Messregeln, Hauptmaße gilt im deutschen Wohnungsbau als die wichtigste Regel für die Maße von Treppen. Sie beinhaltet alle Höchst- und Mindestmaße für Treppen (ausgenommen von statisch bedingten Materialdimensionen). Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der DIN mit allen Inhalten, die für die Bauleitung und Objektüberwachung relevant sind Aktuelle Fassung der der Gebäudetreppen-Norm DIN Die folgende Zusammenfassung enthält alle für die Bauleitung und Objektüberwachung relevanten Inhalte der DIN Gebäudetreppen Begriffe, Messregeln, Hauptmaße in der aktuellen Fassung von März 2015 (DIN 18065: ). Anmerkung: Normteile, die sich mit Aspekten der Planung und mit technischen Eigenschaften von Bauprodukten und Baugeräten befassen, sind verkürzt und nachrangig wiedergegeben. Die Zusammenfassung und Nummerierung (1.)-(8.) orientiert sich am Aufbau der Norm. Falls Normkapitel nicht wiedergegeben sind, wurden die zugehörigen Abschnittsnummern übersprungen.
2 Anwendungsbereich der DIN (1.) Die DIN gilt werkstoff- und bauartunabhängig für Treppen im Bauwesen mit Ausnahme von einschiebbaren Treppen, Rollund Fahrtreppen sowie Freitreppen im Gelände. Sie legt Begriffe, Messregeln, Hauptmaße und Toleranzen fest. Die Begriffe und Messregeln gelten allgemein für das Bauwesen. Die Festlegungen für Hauptmaße und Toleranzen beziehen sich nur auf Treppen in und an Gebäuden, sofern nicht abweichende Festlegungen und Anforderungen in Sondervorschriften bestehen. Normative Verweisungen der DIN (2.) Die DIN zitiert und verweist u. a. auf folgende Normen und Regelwerke: DIN EN 1865 Festlegungen für Krankentragen und andere Krankentransportmittel im Krankenwagen DIN 107: Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen DIN : Bauzeichnungen Teil 1: Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung DIN Tragbolzentreppen für Wohngebäude Bemessung und Ausführung MBO Musterbauordnung Begriffe der DIN (3.) Die DIN verwendet und definiert u. a. folgende Begriffe: Treppe: Ein fest mit dem Bauwerk verbundenes, unbewegbares Bauteil zum stufenweisen Steigen, das aus mindestens einem
6 Lichtes Fertigmaß, gemessen in gebrauchsfertigem Zustand, gemessen zwischen begrenzenden Bauteilen und den Innenkanten von Handläufen bzw. den Stufenvorderkanten Treppengeländerhöhe Lotrechtes Fertigmaß von Vorderkante Trittstufe bzw. Oberfläche Podest bis Oberkante Treppengeländer. Darstellung, Drehrichtung (Links- und Rechtsbezeichnung) s. a. DIN : (5.) 5.1 Darstellung Im Grundriss wird die Lauflinie mit Richtung dargestellt. Ein Punkt oder Kreis markiert die Vorderkante der Antrittsstufe, ein Pfeil die Vorderkante der Austrittsstufe. Die Treppe steigt in Pfeilrichtung an. 5.2 Drehrichtung Als Drehrichtung gilt die Bewegung beim Aufwärtsschreiten. Treppen werden nach ihrer Drehrichtung als Linkstreppen oder Rechtstreppen bezeichnet. Hauptmaße in Gebäuden und Wohngebäuden (6.) Die DIN liegt in diesem Abschnitt in zweispaltiger Tabellenform vor. Unterschieden werden Hauptmaße zu Gebäuden im Allgemeinen und zu Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen. Anmerkung: Zur Unterscheidung der beiden Kategorien im Fließtext dieses Werks werden im Weiteren die Bezeichnungen (1) für Gebäude allgemein und (2) für die Wohngebäude-Rechnung verwendet. Festlegungen ohne diese Bezeichnungen gelten für beide Kategorien. 6.1 Nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt, Steigungsverhältnisse
8 Die in der Tabelle genannten Werte sind im fertigen Endzustand einzuhalten. Die Toleranzen des nachfolgenden Abschnitts 7 dürfen auf die Grenzmaße nicht angerechnet werden. Die nutzbare Treppenlaufbreite darf im Fußraum durch Treppenwangen eingeschränkt werden. Steigungsverhältnis Das Steigungsverhältnis ist mit der Schrittmaßregel zu planen: 2 s + a = Schrittmaß mit: Schrittmaß: 590 mm bis 650 mm s: Treppensteigung a: Treppenauftritt 6.2 Wendelstufen und Wendelung Mindestauftrittsbreite von Wendelstufen an der inneren Begrenzung: 100 mm (1) 50 mm (2) Mindestauftrittsbreite von Stufen von Spindeltreppen an der inneren Begrenzung: 100 mm (1) 0 mm (2)h. es wird kein Mindestauftritt festgelegt. 6.3 Treppenpodeste Nutzbare Treppenpodestbreite und -tiefe Die Treppenpodestbreite und -tiefe muss mindestens der zulässigen nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen. Dies gilt auch für Treppenpodeste, die Teil der Geschossdecke sind. Anordnung von Zwischenpodesten Notwendige Treppen müssen nach 18 Steigungen ein Zwischenpodest haben (1). Dies gilt nicht für Wohngebäude (2). Krankentransport
13 Von einer Stufe zur nächsten darf die Abweichung der Istmaße untereinander maximal 5 mm betragen (1), (2). Das gilt nicht für die Steigung der Antrittsstufe (2) (siehe 7.4). 7.4 Antrittsstufe Das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe darf maximal 5 mm (1)/15 mm (2) vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen. 7.6 Auftrittsflächen von Stufen Die Auftrittsflächen der Stufen dürfen im eingebauten Zustand von der waagerechten Lage maximal abweichen: in der Treppenlaufbreite 0,5 % in der Auftrittstiefe 1,0 % Dabei ist zu beachten, dass der in festgelegte Grenzwert für Funktionsgefälle nicht überschritten werden darf! 7.8 Neigungstoleranzen Neigungstoleranzen müssen innerhalb der Toleranzen der Nennmaße für Treppensteigung s und Treppenauftritt a liegen (siehe 7.2 und 7.3). 7.9 Auftrittsflächen von Zwischenpodesten Auftrittsflächen der Zwischenpodeste im fertigen Zustand dürfen von der waagerechten Nennlage (Solllage) in jede Richtung maximal 0,5 %, jedoch nicht mehr als 1 cm abweichen. Dabei ist zu beachten, dass der in festgelegte Grenzwert für Funktionsgefälle nicht überschritten werden darf! 7.10 Abweichungen von Treppe zu Treppe bzw. Lauf zu Lauf Steigung und Auftritt einzelner Geschosstreppen (1) bzw. Treppenläufe (2) dürfen voneinander abweichen, müssen jedoch innerhalb einer Geschosstreppe (1) bzw. eines Treppenlaufs (2) gleich sein Trittflächen von Stufen und Podesten Die Trittflächen von Stufen und Podesten dürfen durch Bauteile wie z.b. Stufenkantenzusätze in ihrer Fläche nur Höhenunterschiede von maximal 2 mm aufweisen.
14 Anforderungen an Gehbereich, Lauflinie durch DIN (8.) In diesem Abschnitt legt die DIN Lage und Breite des Gehbereichs fest. Unter anderem liegt bei nutzbaren Treppenlaufbreiten bis 100 cm der Gehbereich im Mittelbereich der Treppen und hat eine Breite von zwei Zehntel der nutzbaren Treppenlaufbreite. Anhang A Anhang A der DIN ist normativ und enthält bildliche Darstellungen der Festlegungen der vorstehenden Abschnitte 4 bis 8. Anhang B Treppenarten und Austrittsstufen Anhang B der DIN ist normativ und enthält schematische Darstellungen der Treppengrundformen wie Treppen mit geraden, gewinkelten und gewendelten Läufen sowie Spindel- und Wendeltreppen. Praxisbeispiele und Hinweise zur DIN Lichte Treppendurchgangshöhe Die lichte Treppendurchgangshöhe ist bei der Bauausführung anfällig für Unterschreitungen des zulässigen Maßes. Gründe hierfür sind maßgeblich ausgereizte Planungen in Verbindung mit Putzmehrstärken an der Laufunterseite, höhenausgleichende Estrichschichten auf den Trittstufen und von der ursprünglichen Planung abweichende Stufenbeläge, insbesondere auf den Setzstufenflächen, wodurch sich die Stufenvorderkanten nach vorne verschieben. Gebrauchsfertiger Zustand der Treppe ist maßgeblich Die lichte Treppendurchgangshöhe ist definiert als das Maß zwischen einer gedachten geneigten Ebene, die durch die Vorderkanten der Stufen gebildet wird, und den Unterseiten der 2ff7e9595c
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